Bundestag beschließt Erleichterungen im Namensrecht
Das deutsche Namensrecht gilt bisher als sehr restriktiv und wenig flexibel, auch im internationalen Vergleich. Es trägt den Bedürfnissen vieler Familien nicht Rechnung.
Diese Defizite sollen nun mit dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts beseitigt werden, ohne das Namensrecht beliebig zu machen. Das betrifft insbesondere die Regelung von Doppelnamen und Namentraditionen slawischer Völker. Auch erleichtert werden etwaige Namensänderungen von Scheidungs- und Stiefkindern. Während diese zuvor einem komplizierten Verwaltungsverfahren ausgesetzt waren, könne die Änderung künftig mit einem Antrag gegenüber dem Standesamt bewirkt werden.
Der Ortenauer Bundestagsabgeordnete Martin Gassner-Herz zeigt sich anerkennend: „Mit der Gesetzesänderung schaffen wir ein modernes Namensrecht, das jeder Familie ermöglicht, zu zeigen, welche gemeinsame Identität sie mit dem Namen nach außen zeigen möchte. Dabei wird Rücksicht auf Traditionen unserer Minderheiten und individuelle Familienverhältnisse genommen.“