Modernisierung des Mutterschutzes

Als Mitglied des Deutschen Bundestages setzt sich Martin Gassner-Herz von der FDP-Bundestagsfraktion mit Nachdruck für die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt ein. Ein zentraler Baustein dieser Bemühungen ist das Mutterschutzanpassungsgesetz, das darauf abzielt, den Mutterschutz an die aktuellen Bedürfnisse der Arbeitswelt und die Lebensrealitäten von Frauen besser anzupassen.
Das Mutterschutzanpassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Mutterschutz in Deutschland zu modernisieren. Der Gesetzesentwurf wurde entwickelt, um die bestehenden Regelungen so zu erweitern, dass sie den heutigen Herausforderungen gerecht werden. Besonders wichtig ist, dass der Mutterschutz nicht nur als bloße Schutzmaßnahme verstanden wird, sondern als ein Element, das Frauen in ihrer beruflichen und privaten Lebensgestaltung unterstützt.
„Es ist entscheidend, dass wir den Mutterschutz so gestalten, dass er den heutigen Arbeitsweltanforderungen gerecht wird und gleichzeitig den Bedürfnissen von Frauen in der Familienplanung gerecht wird. Das Gesetz sorgt für eine notwendige Anpassung der Regelungen und setzt ein klares Zeichen für mehr Flexibilität und Gerechtigkeit“, erklärt Gassner-Herz.
Ein besonders einfühlsames und wichtiges Anliegen des Mutterschutzanpassungsgesetzes betrifft die sogenannten „Sternenkinder“. Dies sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Für betroffene Eltern stellt der Verlust eines Kindes eine traumatische Erfahrung dar, und daher wird im Gesetz auch eine Regelung für die Eltern von Sternenkindern aufgenommen, um ihnen im Trauerprozess Unterstützung zu bieten und sie nicht alleine zu lassen. Diese Regelung sorgt dafür, dass auch in solch schweren Zeiten der Schutz und die Rechte der betroffenen Eltern gewahrt bleiben.
Das Mutterschutzanpassungsgesetz verfolgt das Ziel, die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Berufsleben zu stärken. Das Mutterschutzanpassungsgesetz ist ein Teil der laufenden Reformbemühungen der FDP-Fraktion, um eine Gesellschaft zu schaffen, in der Frauen und Männer die gleichen Chancen haben, ihre beruflichen und familiären Ziele zu verwirklichen. Abgeordneter Gassner-Herz betont: „Wir brauchen eine Politik, die nicht nur das Recht auf Mutterschutz, sondern auch das Recht auf Chancengleichheit und persönliche Freiheit garantiert. Nur so können wir eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsmarkt erreichen.“
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes setzt die FDP-Fraktion ein deutliches Zeichen für mehr Gerechtigkeit und Flexibilität in der Familienpolitik und schafft die Grundlage für eine moderne und gerechte Arbeitswelt.